Praxis-Infos für Schwangere






Teil 1

Die Mutterschaftsvorsorge-Richtlinien im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind klar definiert und im Mutterpass festgelegt. Darüber hinaus können Sie individuelle Gesundheitsleistungen (sog. Igel-Leistungen) die wünschenswert, aber nicht obligat erforderlich sind, in Anspruch nehmen. Da Sie nicht in das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen fallen müssen die Kosten hierfür selbst übernommen werden.
Im Laborbereich halte ich zwei zusätzliche Untersuchungen für medizinisch sinnvoll

  • Das Toxoplasmose-Screening
  • Das Screening auf Gestationsdiabetes (siehe Teil 2)

Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft:

lm Rahmen der Schwangeren-Vorsorge- Richtlinien sind fur die gesamte Schwangerschaft lediglich 3 US-Untersuchungen vorgesehen.
Die 1. in der 9-12. SSW,
die 2. in der 18-22. SSW
und eine weitere in der 28- 32. SSW (siehe Mutterpass).
Wenn mir weitere US-Untersuchungen aus med.Gründen notwendig erscheinen (z.B.Terminunklarheiten, Blutungen in der Schwangerschaft, Wachstumsverlangsamung des Kindes) werde ich diese kostenlos durchführen. Nicht obligat und nicht in den Mutterschaftsrichtlinien enthalten ist die sog. Nackenfaltenmessung in der 13. SSW, die ein Hinweis fur das Vorliegen einer Trisomie 21 (Mongolismus) sein kann. Die Kosten für diese und weitere zusätzlich gewünschte US-Untersuchungen (sog.Baby-Femsehen) sind selbst zu übernehmen.
Die Kosten betragen 30 Euro für eine einmalige zusätzliche US-Untersuchung, wird für jede Vorsorgeuntersuchung ein Ultraschall gewünscht, wird dafür eine pauschale Vergütung von 90,- Euro erhoben.

Weitere Infos

Das Informationsbedürfnis über Schwangerschaft und Geburt ist groß. Mit der riesigen Angebots-Palette von lnformationsmöglichkeiten fällt es oftmals schwer das "Richtige-Nützliche" und wirklich Wissenswerte heraus zu finden. Die wichtigste Informationsquelle sollte Ihre Frauenarztpraxis sein.


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